Die Anzahl der Menschen, die pflegebedürftig sind, nimmt in der Bundesrepublik kontinuierlich zu. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass im Jahr 2019 circa 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland gelebt haben, wohingegen der Wert zwei Jahre zuvor noch bei ungefähr 3,4 Millionen lag. Zurückführen lässt sich dies vor allem darauf, dass die Bevölkerung in Deutschland grundsätzlich immer älter wird.
Eine besonders große Bedeutung geht in diesem Zusammenhang von der häuslichen Pflege aus, denn fast 80 Prozent der pflegebedürftigen Personen nehmen diese in Anspruch. Bei der Hälfte von ihnen übernehmen dabei Angehörige die Pflegetätigkeit. Allerdings steigt ebenfalls die Nachfrage nach den Dienstleistungen von ambulanten Pflegediensten.
Welche Möglichkeiten generell für die Umsetzung der häuslichen Pflege bestehen und wie sich diese finanzieren lässt, erklärt der folgende Beitrag.
Das ist unter der häuslichen Pflege zu verstehen
Im Rahmen der häuslichen Pflege findet die Versorgung der Pflegebedürftigen hauptsächlich in ihrem häuslichen Umfeld statt. Für ihre Versorgung und Betreuung suchen die pflegebedürftigen Personen demnach keine stationäre Einrichtung auf.
Im Rahmen der Betreuung können die Betroffenen demnach in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Es besteht sowohl die Möglichkeit, dass die Pflege dabei von Familienmitgliedern ausgeführt wird als auch von einem professionellen ambulanten Betreuungsdienst. Allerdings sind auch Zwischenlösungen denkbar – bei diesen werden die Angehörigen dann durch die zusätzliche Arbeit des ambulanten Pflegedienstes entlastet.
In einigen Fällen verbringt die pflegebedürftige Person ebenfalls teilweise Zeit in ambulanten Pflegeeinrichtungen – am Abend kehrt sie dann jedoch wieder nach Hause zurück.
Die nötigen Hilfsmittel für die häusliche Pflege
Unabhängig davon, ob die häusliche Pflege von den Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt wird – es werden stets bestimmte Hilfsmittel benötigt. Diese vereinfachen sowohl die Pflege selbst als auch den Alltag des Betroffenen und seiner Angehörigen.
Welche Hilfsmittel konkret benötigt werden, ist selbstverständlich stets von dem individuellen Einzelfall beziehungsweise den Einschränkungen des Betroffenen abhängig. Gängig sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Badewannenlifte, Pflegebetten, Treppenlifte, Toilettensitzerhöhungen, Toilettenstühle, Rollatoren, Dusch- und Badewannensitze, Rollstühle, Pflegestühle und weitere Hilfsmittel.
Pro Monat können die Pflegebedürftigen daneben bis zu 40 Euro für die sogenannten Verbrauchs-Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Zu diesen gehören unter anderem Schutzkittel, Mundschutz, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.
Die Finanzierung der häuslichen Pflege
Wird ein ambulanter Pflegedienst für die häusliche Pflege beauftragt, fallen selbstverständlich entsprechende Kosten an. Damit die bestmögliche finanzielle Unterstützung gewährleistet ist, sollten die Betroffenen unbedingt sicherstellen, dass sie bei der Pflegekasse sämtliche Pflegeleistungen und Zuschüsse beantragen, die ihnen zustehen.
Dafür ist es im ersten Schritt wiederum nötig, dass dem Betroffenen ein Pflegegrad zugeteilt wird. Liegt dieser vor, ist es ebenfalls möglich, bereits getätigte Ausgaben seit der Stellung des Antrages zu verrechnen beziehungsweise erstattet zu bekommen.
Wird die Pflege von den Angehörigen der pflegebedürftigen Person übernommen, entscheiden sich diese in vielen Fällen dafür, an ihrem Arbeitsplatz eine Freistellung zu beantragen oder in Teilzeit zu wechseln – schließlich nimmt die Pflege eines Angehörigen stets viel Zeit und Kraft in Anspruch. Dadurch entstehen ihnen jedoch natürlich entsprechende finanzielle Einbußen, welche ebenfalls durch Zuschüsse durch die Pflegekasse abgemildert werden können. Daneben nimmt die Pflegekasse in einem solchen Szenario auch Zahlungen in die Renten- und die Arbeitslosenversicherung der pflegenden Angehörigen vor.