Die Zahnarztkosten für Zahnersatz setzen sich aus den Behandlungskosten und der individuellen Fertigung des Zahnersatzes zusammen. Sie unterscheiden sich zwischen einzelnen Patienten je nach Umfang der Behandlung und können von 50 bis 60 bis (selten) über 5.000 Euro reichen.
Kostenaufschlüsselung der Zahnarztkosten für Zahnersatz
Die Kosten bestehen aus
- Materialkosten
- Fertigungskosten
- Honorar des Zahnarztes
Der Zahnarzt erstellt hierfür vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan. Diesen legen die Patienten ihrer Krankenkasse vor, die daraus die Zuschüsse berechnet. Nach der Zusage dieser Zuschüsse kann die Behandlung sowie die zahnärztliche Abrechnung beginnen. Die Zusage gilt bei den gesetzlichen und den meisten privaten Kassen ein halbes Jahr lang. Private Kassen gewähren zwar pauschal eine Kostenübernahme, doch es ist dennoch sinnvoll, den Heil- und Kostenplan mit ihnen abzustimmen, weil in der pauschalen Kostenzusage meistens ästhetische Behandlungen (Veneers und ähnliche Maßnahmen) nicht enthalten sind.
Bei den gesetzlichen Kassen gilt eine generelle Kostenübernahme für die sogenannte Regelversorgung, die nur eine wirtschaftlich vertretbare Standardtherapie umfasst. Hierfür zahlen gesetzliche Kassen 60 % Zuschuss und bei lückenlos ausgefülltem Bonusheft nach fünf Jahren weitere 20 %, nach zehn Jahren 30 %.
Im Bonusheft bestätigen die Zahnärzte den jährlichen Vorsorgetermin. Kinder und Jugendliche benötigen für das lückenlose Bonusheft zwei Vorsorgetermine pro Jahr. Wenn der Zahnersatz günstiger als der Festzuschuss der Krankenkasse ausfällt, brauchen die Patienten nichts zuzuzahlen.
Konkrete Zahnarztkosten für Zahnersatz
Nach einer Kostenstudie für das Jahr 2021 verteilen sich die Zahnarztkosten für Zahnersatz wie folgt:
- 50 bis 500 Euro zahlten 23 % aller Patienten.
- Über 500 bis 1.000 Euro zahlten 18 % aller Patienten.
- Mehrfach um 5.000 Euro und etwas mehr zahlten 19 % aller Patienten.
- Eine kleine Gruppe von 11 % der Patienten zahlte 8.000 Euro und teilweise noch mehr.
- Am häufigsten wurden Zahnkronen und -brücken als Zahnersatz verwendet. Ihr Anteil macht 63 % aller Behandlungen aus.
Männer zahlen übrigens durchschnittlich etwas mehr als Frauen. Nicht überall verstehen die Patientinnen und Patienten ihre Zahnarztrechnung, dennoch benötigen sie den Zahnersatz. Wegen der teilweise hohen Kosten entscheiden sich die Menschen in den alten Bundesländern allerdings häufiger dafür als ihre Landsleute im Osten Deutschlands.
Welcher Zahnersatz ist am teuersten?
Im teuersten sind Implantate und mehrgliedrige Zahnbrücken. Die Kosten für ein einzelnes Implantat oder eine Brücke beginnen regelmäßig bei rund 3.500 Euro. Darin sind alle drei oben genannten Kostenbestandteile enthalten. Noch entscheiden sich die Patienten eher für die konventionelle Brücke (25 % aller Behandlungen), auf das modernere Implantat setzten nur 19 % von ihnen. Die Zahnärzte erwarten aber, das dieser Anteil steigen wird. Die Zahnbrücke zwischen zwei gesunden Zähnen ist dem Implantat prinzipiell nicht überlegen, es ist nur die ältere und bekanntere Technik. Auch bieten noch nicht alle Zahnärzte Implantatbehandlungen an.
Männer zahlen mehr als Frauen
Bei der Kostenaufschlüsselung nach Geschlecht zeigt sich interessanterweise, dass Männer (freiwillig) mehr für Zahnersatz bezahlen als Frauen. Das liegt wahrscheinlich an ihrem etwas höheren Einkommen bei gleichzeitig ungesünderen Zähnen durch Rauchen, Alkohol und ungesundes Essen. Im Kostenbereich zwischen 3.000 und 8.000 Euro übersteigt der Anteil der männlichen Patienten den der Frauen um 12 %, im Kostenbereich ab 8.000 Euro sind es noch 5 %.
Lässt sich bei den Kosten etwas sparen, zum Beispiel durch eine Behandlung im Ausland?
Das ist möglich, weil in einigen osteuropäischen EU-Ländern die Zahnarztkosten für Zahnersatz noch unter denen in Deutschland liegen. Bekannt dafür sind beispielsweise Behandlungen in Tschechien und Ungarn. Diese Kosten übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, wenn der Zahnarzt seinen Sitz in der Europäischen Union hat. Gesetzlich Versicherte müssen aber wissen, dass sie diese Rechnung zunächst selbst bezahlen müssen. Privatpatienten sind das ohnehin gewöhnt. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diejenigen Kosten, die sie auch für eine Behandlung in Deutschland bezahlt hätte.