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Das E-Rezept: Was ändert sich für Patienten?

In Deutschland wurde zum 01.01.2024 verpflichtend das sogenannte E-Rezept eingeführt, das es auch in anderen Staaten gibt. Die Verpflichtung betrifft gesetzlich Krankenversicherte, bei denen das E-Rezept das bisher verwendete „rosa Formular“ ersetzt. Dieses sogenannte Muster 16 diente der papierbasierten klassischen Verschreibung von Medikamenten und Heilmitteln. Nicht verpflichtend, sondern nur optional könnten Privatrezepte und Verschreibungen zulasten der Unfallversicherung digitalisiert werden, die das dort verwendete „blaue Formular“ ersetzen. Wenn es nicht möglich ist, ein E-Rezept für gesetzlich Versicherte auszustellen (oft bei Hausbesuchen), dürfen Ärztinnen weiter das Papierformular verwenden. Die Sonderrezepte für Heilmittel, BtM (Betäubungsmittel) und DIGA (digitale Gesundheitsanwendungen) müssen nach wie vor auf Papier ausgestellt werden.

Technische Funktionsweise des E-Rezepts

In Deutschland existiert für Ärzte und Apotheker das Telematiknetzwerk, das genauso gut wie ein VPN (Virtual Private Network) die übermittelten Daten schützt. Daher soll das E-Rezept sicher sein, was der Chaos Computer Club allerdings mangels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bezweifelt. Das Telematiknetzwerk dient auch dem Stammdatenabgleich und der Überprüfung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Mit dem E-Rezept erfüllt es nun eine dritte gesetzlich verordnete Funktion. Die Ärztinnen erzeugen die Informationen für ein E-Rezept mit ihrer Praxisverwaltungssoftware, signieren sie mit dem eigenen digitalen Heilberufsausweis und übermitteln sie via Telematik ins Netz, wo sie die Apotheker und weitere Leistungserbringer (Physiotherapeuten etc.) auslesen und verarbeiten können. Gleichzeitig gelangen die Informationen zu den Kostenträgern (Krankenkassen).

  • Wichtig ist für die Patientinnen, dass sie selbst die Information mit einer App einlesen können. Das ist aber nicht verpflichtend, schließlich nutzt nicht jeder Patient ein Smartphone. Daher können alle Patienten auch einen Ausdruck auf Papier mit einem DataMatrix-Code verlangen.
Siehe auch  Thema Alkohol: Ab wann ist man Alkoholiker?

Einlösung des E-Rezepts in der Apotheke


In der Apotheke oder bei sonstigen Leistungserbringern können Patienten wahlweise

  • ihre elektronische Gesundheitskarte durch die Apothekerin auslesen lassen, die auf das Telematiknetzwerk zugreift und dort das zugeordnete E-Rezept für den Patienten findet oder
  • das auf Papier ausgedruckte Rezept vorlegen.
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Vor- und Nachteile des E-Rezepts

Das E-Rezept hat zweifellos Vorteile, doch ihnen stehen auch Nachteile gegenüber. Im Überblick:

Vorteile

  • Übertragungsfehler, die bei klassischen Rezepten häufiger vorkommen, werden vermieden. Die häufigste Schwachstelle ist die schlecht lesbare Handschrift des Arztes. Doch auch der Ausdruck eines Papierrezepts kann durch mangelnde Druckqualität oder durch den Stempelaufdruck des Arztes beeinträchtigt sein. Nicht zuletzt kann Papier mechanischen Schaden nehmen. Die Patientin steckt es in ihre Tasche, wo es einreißt und unleserlich wird. Solche Fehler gibt es mit dem E-Rezept nicht mehr.
  • Fälschungen von Papierrezepten werden unterbunden. Diese kommen häufiger vor. Patienten ändern auf dem Papier die Mittel oder noch häufiger deren Mengen und setzen auf eigene Faust ein Kreuz im Kästchen „Zuzahlungsbefreiung“, um Geld zu sparen. Diese Manipulationen verhindert die digitale Verschreibung mitsamt einer digitalen Signatur der Ärztin.
  • Arzneimittel lassen sich durch Apotheker viel einfacher online bestellen. Die Telematik zeigt ihnen stündlich, was neu verschrieben wurde und demnächst an Patientinnen abgegeben werden muss. Also können sie schon online den Bestellvorgang auslösen, wenn das Mittel nicht vorrätig ist. Bei dieser Onlinebestellung übernehmen sie die Daten aus der Telematik ohne jeden Medienbruch. Eine manuelle Eingabe der Onlinebestellung ist schließlich nicht mehr nötig.
  • Apotheken können viel schneller mit den Krankenkassen abrechnen, die ebenfalls an die Telematik angeschlossen sind.
Siehe auch  Corona-Impfung: Priorisierung aufgehoben – was sich ändert (Stand: 10.06.2021)

Nachteile

  • Zwar spart die digitale Rezeptur auch Geld, doch alle Beteiligten benötigen die hierfür nötige Hard- und Software, die durchaus nicht günstig ist. Einige niedergelassene Ärzte klagen schon über die Kosten.
  • Es ist zeitaufwendig, jedes Rezept gesondert digital zu signieren. E-Rezepte beziehen sich immer nur auf ein einziges Arznei- oder Heilmittel. Die Verschreibung und Signierung dauert nur Sekunden länger als auf Papier, doch diese Sekunden summieren sich im Praxisalltag und erzeugen Stress, der wiederum auch eine Fehlerquelle ist.
  • Nicht zuletzt muss in der Arztpraxis oder Apotheke die Internetverbindung in jeder Sekunden zuverlässig funktionieren, was in der digitalen Wüste Deutschland keinesfalls garantiert ist.

Fazit

Das E-Rezept ist zweifellos ein Fortschritt und wird den Alltag von Patienten, Ärztinnen und Apothekern vielfach erleichtern. Doch gerade etwas ältere Beteiligte werden mit der Umstellung etwas zu kämpfen haben

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