Zahnersatz ist in vielen Fällen medizinisch alternativlos, aber wird für die Patienten schnell zur Kostenfalle. Eigenanteile von mehr als 1000 Euro sind für Versicherte der gesetzlichen Kassen keine Seltenheit. Um zu helfen, existieren mancherorts besondere Projekte. Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster bietet beispielsweise im hauseigenen Klinikum seit dem Frühjahr 2023 großzügige Preisnachlässe für Patienten, die Geduld mitbringen und sich von Studierenden behandeln lassen. Wer eine solche Offerte nicht wahrnehmen kann, muss die Kosten selbst tragen – oder eine private Zusatzversicherung abschließen. Aber welche der Varianten ist besser?
Im Überblick: Diese Kosten können für Zahnersatz entstehen
Die konkreten Kosten hängen von Faktoren wie der Arbeitszeit und den gewählten Materialien ab. Es ist deshalb nicht möglich, allgemeingültige Angaben zu machen, sondern nur die durchschnittlichen Preisbereiche zu nennen. Ohne Erstattungen der eigenen Krankenkasse betragen diese:
– Einzelkrone: 600 bis 1400 Euro
– 3-gliedrige Brückenversorgung mit Keramik: 1900 bis 2500 Euro
– 3-gliedrige Brückenversorgung mit Gold: 2300 bis 2700 Euro
– 3-gliedrige Brückenversorgung mit Zirkon: 2600 bis 3000 Euro
– Brückenversorgung auf 8 Implantat-Pfeilern: 14.000 bis 17.000 Euro
– Prothese: 500 bis 1000 Euro
– Implantat mit oder ohne Knochenaufbau: 1300 bis 3500 Euro
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen diese Kosten
Die gesetzlichen Kassen übernehmen 60 Prozent der Basisversorgung. Dies bedeutet, dass das günstigste Material zum Einsatz kommen muss, das medizinisch vertretbar ist. Teurere Materialien sind denkbar, aber die Zusatzkosten müssen vom Patienten getragen werden. Eine entsprechende Zahnarzt-Abrechnung kann allerdings auch einen höheren Anteil der Versicherung zeigen. Wer sich in den vergangenen fünf Jahren regelmäßig untersuchen ließ, erhält 70 Prozent. Bei zehn Jahren sind es 75 Prozent. Aber auch in diesem Fall gilt, dass die Basis- bzw. Regelversorgung ausschlaggebend ist. Der Beweis ist über das Bonusheft zu erbringen.
Diese Personengruppen dürfen auf eine vollständige Kostenübernahme hoffen
Ausnahmen gibt es nur für einkommensschwache Personenkreise. Diese dürfen auf eine vollständige Kostenübernahme hoffen. Die Einkommensgrenze hierfür liegt bei monatlichen Brutto-Einnahmen von höchstens 1358 Euro. Mit einem Partner bzw. einer Partnerin steigt dieser Wert auf 1867,25 Euro. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, kommen noch einmal 339,50 Euro hinzu. Grundsätzlich 100 Prozent übernimmt die gesetzliche Kasse für Sozialhilfe-Bezieher, Bürgergeld-Empfänger, Personen, die sich in der Grundsicherung im Alter befinden, sowie für Studierende, die Bafög erhalten. Die vollständige Kostenübernahme bezieht sich aber auch in diesem Fall nur auf die Regelversorgung. Wer mehr möchte, muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
Fazit: Eine private Zusatzversicherung für Zahnersatz-Kosten ist in vielen Fällen sinnvoll
Wer ein Implantat benötigt, verursacht oft Zahnersatz Kosten von wenigstens 1300 Euro. Die Kasse übernimmt davon in der Regel nur 780 Euro (60 Prozent). 520 Euro Eigenanteil bleiben offen. Eine Zusatzversicherung ließe sich allein durch diesen einen Fall zwei bis drei Jahre finanzieren. Abgesehen vom Personenkreis, der Anspruch auf eine volle Kostenübernahme besitzt, ist sie deshalb in der Regel sinnvoll. Zu beachten ist dabei allerdings, dass auch diese Policen oft einen Eigenanteil vorschreiben.