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Vaterschaft feststellen – so geht’s

Ein Thema, das in der heutigen Zeit leider präsenter wird, ist das Feststellen einer Vaterschaft. Natürlich hat jedes Kind auch ein Recht darauf zu erfahren, woher es kommt. Das BGB hat alle entsprechenden Gesetz in sich vereint, die zur Feststellung der Vaterschaft oder auch zum Klären von Verwandtschaftsverhältnissen benötigt werden.

Die Mutter eines Kindes ist natürlich die, die es auf die Welt gebracht hat, bei der Vaterschaft hingegen kann man nicht so einfach urteilen. So ist nach § 1592 BGB der Mann der Vater, der zum tatsächlichen Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist.

Wenn beide Partner nicht verheiratet sind, muss die Elternschaft zunächst gerichtlich anerkannt werden. Das ist auch der Grund, warum viele Paare noch während einer Schwangerschaft heiraten. Zur Feststellung der Vaterschaft kann allerdings noch wesentlich mehr gehören.

Die Vaterschaftsanerkennung

Wenn kein verheiratetes Paar vorliegt, dann muss die Vaterschaft des Mannes anerkannt werden. Fakt ist auch, dass hier die grundsätzliche Zustimmung der Mutter vorliegen muss, was vor allem in Streitfällen oftmals nicht gerade einfach ist. Wenn die Eltern dabei noch minderjährig sind, muss ein gesetzlicher Vertreter involviert werden. In der Regel sind das dann die werdenden Großeltern, die dann meist auch ein gesetzlicher Vormund werden.

Die Anerkennung der Vaterschaft muss an verschiedenen Stellen, wie z.B. dem Jugendamt oder dem Amtsgericht eingereicht werden. Dabei gilt diese nur, wenn nicht noch ein weiterer Mann als rechtlicher Vater anerkannt ist, was passieren kann, wenn die Mutter z.B. zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet war.

vaterschaftstest

Vaterschaft feststellen

Nicht selten kommt es vor, dass die Frau nicht sicher sagen kann, welcher Mann nun der Vater des Kindes ist. Wenn solche Zweifel bestehen, empfiehlt sich natürlich die Überprüfung der Vaterschaft mit einem DNA-Test. Mittlerweile gibt es schon unzählige Tests, die man sich selbst im Internet bestellen kann, doch diese privat durchgeführten Tests sind natürlich an öffentlicher Stelle nicht erlaubt, wenn die Mutter dazu nicht die Zustimmung gegeben hat.

Bei den Vaterschaftstests sind es meist Haar- oder Speichelproben, die erst genommen und dann eingereicht werden müssen. Eine kleine Probe von Mann und Kind reicht dabei schon aus, um einwandfrei die Vaterschaft feststellen zu können. Wenn es zu weiteren Unstimmigkeiten kommen sollte, kann die Feststellung der Vaterschaft auch gerichtlich angeordnet werden.

Das passiert z.B. dann, wenn der vermeintliche Vater keinen Test machen lassen möchte, da er ansonsten Unterhalt zahlen müsste. Hier entscheidet entsprechend das Familiengericht über weitere Maßnahmen.

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Blut lügt nicht

Bei einer DAN-Analyse wird dem Mann Blut entnommen, mit dem man sehr sicher nachweisen kann, ob eine Vaterschaft vorliegt. Diese Tests sind meist relativ teuer, doch in diesem Fall muss der Vater die Kosten tragen, wenn es vom Gericht angeordnet wurde.

Das gilt dann oftmals auch für die Kosten des laufenden Verfahrens. Schöner wäre es natürlich, wenn solche Tests nicht von Nöten werden, doch die Zahl der falschen Vaterschaften oder der Trennungskinder steigt von Jahr zu Jahr weiter an. Dennoch sollte natürlich immer darauf geachtet werden, dass am Ende auf keinen Fall das Kind unter solchen Umständen leiden darf, wenn sich Mutter und Vater nicht mehr gut verstehen.  

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