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Diese neuen Kassenleistungen gelten ab 1.Juli für gesetzlich Versicherte

Ab dem 1. Juli 2021 erweitern die gesetzlichen Krankenkassen ihr Leistungsangebot. Im Fokus stehen Therapien, Untersuchungen und Beratungsangebote für Menschen mit Parodontitis, Krebserkrankungen oder schwangere Frauen. Auch Verbesserungen bei Ergo- und Physiotherapien befinden sich darunter.

Umfassendere Behandlung bei extremer Parodontitis

Ab dem Beginn der zweiten Jahreshälfte 2021 erweitert sich der Therapieumfang für Parodontitispatienten.  Nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erweitern sich vor allem die Möglichkeiten zur Kontrolle, Beratung und Nachsorge. Diese  entsprächen nach Inkrafttreten der neuen Regelung dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse in Bezug auf die Zahnmedizin. In der Praxis dürfen Zahnarztpatienten  mit einer qualitativen und quantitativen Steigerung ihrer Behandlung rechnen. Zahnärztliche Prüfungen der Zahngesundheit, Präventionsmaßnahmen und begleitende Therapiemaßnahmen finden demnach öfter statt. Die Änderung forciert zudem eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Patient und Zahnarzt. Anleitung und Tipps für die richtige Mundhygiene sollen ebenfalls zum Leistungskatalog gehören und so langfristig die Behandlungserfolge und Prophylaxe erhöhen.

  • mehr Kontrollgänge
  • aktive Beratungsmaßnahmen
  • intensivere Nachsorge

Kinderwunsch für Krebspatienten erleichtern

Krebstherapien gehen oft mit langfristigen Folgen für die Gesundheit einher. So können Krebspatienten  aufgrund der Erkrankung oder aggressiver Therapiemaßnahmen unter anderem an Unfruchtbarkeit leiden. Um diesem Personenkreis dennoch die Familienplanung zu erleichtern, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an der Konservierung von Eizellen und Spermien. Tiefgefroren überdauern diese unbeschädigt einen längeren Zeitraum und ermöglichen die nachträgliche, künstliche Befruchtung betroffener Personen.

Allgemein berücksichtigt diese Regel auch Krankheitsfälle und Therapien abseits von Krebs. Grundvoraussetzung bleibt aber ein absehbarer, schädlicher Effekt auf die Fruchtbarkeit und Keimzellen der Patienten. 
Für die Entnahme und Konservierung der Eizellen fallen zwischen 3500 und 4500 Euro an. Männer mussten  bisher mit ungefähr 500 Euro an Kosten rechnen – zuzüglich 300 Euro an Gebühren für die Lagerung pro Jahr. Zwar kommt die gesetzliche  Krankenversicherung solchen Anliegen nun entgegen, rückwirkend lässt sich eine Kostenerstattung aber nicht einfordern.

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Kostenübernahme in folgenden Fällen:

  • Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr
  • Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr
  • Übernahme anfallender Kosten nach dem 1. Juli 2021
Physiotherapie

Niedrigere Hürden für Ergo- und Physiotherapie

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen ab dem 1. Juli einen leichteren Zugang zu Ergo- und Physiotherapie vor. Auch behandlungsbedürftige Sprachprobleme werden dabei berücksichtigt. Insgesamt lockert die Krankenkassen die Bedingungen, bei welchem Krankheitsbild eine entsprechende Maßnahme als akzeptabel erscheint. In der Praxis dürfen Patienten also häufiger an Sitzungen teilnehmen.
 Auch Krankheiten wie das Guillain-Barré-Syndrom, Verätzungen oder Verbrennungen sowie die Glasknochenkrankheit sind nun Bestandteil des Leistungskatalogs.

Bis zu 12 Wochen können die Maßnahmen pro Verordnung ab jetzt andauern und bei  entsprechendem Bedarf wiederholt ausgestellt werden. Für Ergotherapien erhöht die Krankenkasse die Anzahl der Therapiesitzungen. Anstelle von 10 Einheiten sind nun abhängig vom Krankheits- und Beschwerdebild bis zu 20 Einheiten möglich. Dies dient vor laut Verbraucherzentrale Bundesverband  (vzbv)  vor allem einer möglichst unterbrechungsfreien Therapie in besonders schweren Fällen pro Quartal.

  • Berücksichtigung für Glasknochenkrankheit, Verätzungen, Verbrennungen und Guillain-Barré-Syndrom 
  • erhöhte Therapiedauer pro Verordnung
  • Anzahl der Sitzungen je nach Fall von 10 auf 20  erhöht

Rhesusfaktor: Bestimmung durch Bluttest

Während der Schwangerschaft können werdende Mütter den Rhesusfaktor ihres Kindes  und so ihr persönliches Risiko für weitere Schwangerschaften bereits über einen Bluttest ermitteln lassen. Frühzeitige Kenntnis des vorliegenden Rhesusfaktors erlaubt es behandelnden Ärzten, die Notwendigkeit einer Gabe von Anti-D-Immunglobulinen rechtzeitig einschätzen zu können. Hat das Kind einen negativen Rhesusfaktor, ist die präventive Schutzmaßnahme nämlich nicht erforderlich.

Die Prüfung des Rhesusfaktors erfolgt zur Vermeidung von Komplikationen zwischen Mutter und Kind. Ansonsten drohen Abwehrstoffe der Mutter die Blutkörperchen des Nachwuchses anzugreifen – eine Blutarmut, verklumpte Blutzellen und Neugeborenengelbsucht gehören unter anderem zu den möglichen Risiken.

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Bislang erfolgte die Untersuchung des Rhesusfaktors direkt nach der Geburt. Durch die Änderung der gesetzlichen Krankenkassenleistung ist dies per Blut- und DNA-Test seit dem 1. Juli 2021 nun auch zu einem früheren Zeitpunkt durchführbar.

  • Rhesusfaktoranalyse nun bereits während der Schwangerschaft
  • Vermeidung von schädlichen Abwehrreaktionen
  • Abwägung einer präventiven Gabe von Anti-D-Immunglobulinen

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