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Persönliche Assistenz im Alltag: Das Leben von benachteiligten Menschen erleichtern

Wer aufgrund seines Alters, einer chronischen Erkrankung oder einer körperlichen oder psychischen Behinderung eingeschränkt ist, hat Tag für Tag mit vielen Barrieren zu kämpfen. Auf dem Arbeitsmarkt sind diese Personengruppen nicht besonders begehrt, in der öffentlichen Infrastruktur erheblich benachteiligt und, was den Besuch kultureller und sportlicher Ereignisse angeht, stark eingeschränkt. Die Persönliche Assistenz hilft diesen Menschen, ein unabhängiges und eigenständiges Leben im Alltag und im Beruf und Ausbildung zu führen. Im Fokus der Assistenz steht die individuelle Selbstbestimmung des Menschen.

Was ist eine Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung?

Persönliche Assistenten unterstützen Betroffene dort, wo diese selbst an ihre Grenzen stoßen. Dabei fallen je nach Bedarf ganz unterschiedliche Aufgaben an. Abhängig davon, bei welchen Tätigkeiten der benachteiligte Mensch Unterstützung benötigt, greift ihm die Persönliche Assistenz unter die Arme. Die möglichen Bereiche reichen von der Begleitung zur Arbeit oder Schule bis hin zu einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Alle Assistenzleistungen verfolgen ein Ziel: Menschen mit einer Beeinträchtigung besser in der Gesellschaft zu integrieren und diesen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wann, wie und wo die Leistungen erbracht werden, entscheiden die Betroffenen selbst. Die Persönliche Assistenz ist also der Garant für die volle und selbstbestimmte Teilhabe am sozialen Leben.

Die Aufgabengebiete eines persönlichen Assistenten

In vielen Städten hilft ein Assistenzdienst, wie zum Beispiel Futura-Berlin in der Hauptstadt dabei, Menschen mit Behinderung durch ihren Alltag zu begleiten. Denn anders als in ländlichen Gegenden existieren in Großstädten viel mehr Hindernisse, die das Fortkommen erschweren, man denke nur an den öffentlichen Personennahverkehr. Aber auch andere Themen im Alltag erfordern eine individuelle und vom spezifischen Bedarf abhängige Assistenzleistung. Die Einsatzbereiche sind durchaus vielfältig. Zu ihnen zählt: 

  • Hilfestellungen bei der Haushaltsführung und der Körperpflege.
  • Unterstützung bei der Gestaltung sozialer und familiärer Beziehungen.
  • Hilfestellung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zum Beispiel bei Konzerten, Lesungen und Sportveranstaltungen.
  • Die Assistenz bei der Freizeitgestaltung.
  • Die Unterstützung von Familien mit Behinderung durch die Eltern-Assistenz.
  • Hilfestellungen am Arbeitsplatz in Form der Arbeitsassistenz und bei der Bildung bzw. Ausbildung.
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Wo finde ich eine passende persönliche Assistenz?

Die Verständigung zwischen dem Behinderten und dem oder den Assistent:innen ist ein wesentlicher Aspekt der Persönlichen Assistenz. Denn die beiden verbringen viel Zeit miteinander und teilen auch intime Momente. Deswegen hat der oder die Klient:in das Recht, sich die Assistent:innen selbst auszusuchen. Im Arbeitgebermodell muss er das auch tun, er muss sie aussuchen, etwa in einer Assistenzbörse im Internet, einstellen und auf die entsprechende Fortbildung seiner Hilfskräfte achten. Um den organisatorischen Aufwand zu reduzieren, greifen viele behinderte Menschen auf einen Assistenzdienst zurück, der die Durchführung der Assistenz und den gesamten organisatorischen Aufwand übernimmt. Was aber bleibt, ist das Recht, sich die Assistenzkräfte auszusuchen. Es gibt viele Stellen, die bei der Auswahl und der Organisation der Persönlichen Assistenz helfen, zu ihnen gehört die EUTB, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit einer schweren Behinderung.

Wie beantrage ich eine Persönliche Assistenz und wer zahlt die Kosten?


Die jeweilige Leistungsart bestimmt auch, wer für die Übernahme der Kosten verantwortlich ist. Wer in einer eigenen Wohnung lebt, aber pflegebedürftig ist, erhält Leistungen durch einen Pflegedienst. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit den Pflege- und Krankenkassen. Daneben existieren verschiedene Leistungsträger, wie die Pflegekassen, Träger der Eingliederungshilfe, die Rentenkasse oder die Bundesagentur für Arbeit. Aber auch das Jugendamt, die Krankenkasse oder das Integrationsamt sind Kostenträger. Wer Anspruch auf gesetzliche Teilhabeleistungen hat und somit auch auf das Persönliche Budget, kann die Assistent:innen selbst einstellen und bezahlen (Arbeitgebermodell), oder dieses Budget an einen Assistenzdienst weitergeben (Dienstleistungsmodell).

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rollstuhlfahrer

Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben durch Assistenzleistungen

Teilhabe am öffentlichen Leben, trotz einer schweren Behinderung: Das ist der eigentliche Sinn der Persönlichen Assistenz. Mit ihm an der Seite hat man die Gestaltung seines Lebens, der sozialen Kontakte und den Alltag weitestgehend selbst im Griff. Darunter gehören auch viele anspruchsberechtigte Rollstuhlfahrer. Durch die Assistenz wird das Leben mit einer Behinderung nicht zum Kinderspiel. Aber sie bedeutet auf jeden Fall mehr Mitbestimmung und damit auch Lebensfreude und Lebensqualität in den eigenen vier Wänden, unabhängig von Heim oder Elternhaus.

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